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Die Verfassunsorgane




Die Bundesrepublik Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Das Volk wählt in freier und geheimer Wahl seine Vertreter.

Der Bundspräsident. Staatsoberhaupt der BRD ist der Bundespräsident. Er wird von der Bundesversammlung gewählt, einem Verfassungsorgan, das nur zu diesem Zweck zusammentritt. Es besteht aus den Bunestagsabgeordneten sowie einer gleich großen Zahl von Delegierten, die von den Länderparlamenten gewählt werden. Bisweilen werden auch angesehene und verdiente Persöhnlichkeiten für die Bundesversammlung nominiert, die nicht einem Lendärparlament angehören. Gewählt wird der Bundespräsident mit der Mehrheit der Stimmen der Bundesversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Der Bundespräsident vertritt die BRD völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes Verträge mit ausländischen Staaten ab; er beglaubigt und empfängt die Botschafter. Die Außenpolitik selbst ist die Sache der Bundesregierung. Der Bundespräsident ernennt und entlässt die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiiere. Er prüft das verfassungsmässige Zustandekommen von Gesetzen, anschließend werden sie im Bundesgesetzblatt verkündet.

Bundestag. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertrerung der BRD. Er wird vom Volk auf vier Jahre gewählt. Eine Auflösung ist nur ausnahmsweise möglich und liegt in der Hand des Bundespräsidenten. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundesanzlers und die Kontrolle der Regierung. Das Plenum des Bundestages ist das Forum der großen parlamentarischen Auseinandersetzungen, vor allem, wenn dort entscheidende Fragen der Außen- und Innenpolitik diskutiert werden. In den zumeist nichtöffentlichen Sitzungen der Parlamentausschüsse wird die entscheidende Vorarbeit für jedes Gesetz geleistet, dort muss der politische Gestaltungswille mit Sachenkenntniss der jeweiligen Experten in Einklang gebracht werden.

In den Ausschüssen liegt auch der Schwerpunkt der parlamentarischen Kontrolle der Regierungstätigkeit. Die Vielfalt der Sachfragen wäre auch anders nicht zu bewältigen. Seine Ausschüsse hat der Bundestag in Anlehnung an die Ressorteinteilung der Bundesregierung eingerichtet. Das Recht vom Auswärtigen Ausschuß über den Sozialausschuß bis hin zum Haushaltsausschuß, der eine besondere Bedeutung hat, da er die Budgethonheit des Parlaments verkörpert. An den Petitionsausschuß kann sich jeder Bürger mit Bitten und Beschwerden wenden.

Der Bundesrat. Der Bundesrat, die Vertretung der 16 Bundesländer, wirkt bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Im Gegensatz zum Senatsystem von den Bundesstaaten wie den USA oder der Schweiz besteht der Bundesrat nicht aus gwählten Volksvertreten. Den Bundesrat bilden Mitglieder der Landesregierungen oder deren Bevolmächtigten. Je nach Einwohnerzahl haben die Länder drei, vier, fünf oder sechs Stimmen; sie können nur einheitlich abgegeben werden. Mehr als die Hälfte aller Gesetze benötigt die Zustimmung des Bundesrats, das heißt sie können nicht ohne der gegen den Willen des Bundesrates zu Stande kommen. Zustimmungsbedürftig sind Gesetze vor allem dann, wenn wesentliche Interessen der Länder berührt werden, etwa sie in die Finanzen oder in die Verwaltungshoheit der Länder eingreifen. In jedem Fall erfordern Verfassungsänderungen die Zustimmung des Bundesrates mit zwei Dritteln der Stimmen. In den übrigen Fällen hat der Bundesrat lediglich ein Recht zum Einspruch, den der Bundestag überstimmen kann. Können sich Bundestag und Bundesrat nicht einigen, muss der aus Mitgliedern beider Häuser zusammengesetzte Vermittlungsausschuß tätig werden, der meist einen Kompromiss aushandeln kann.

Übung 15. Woher stammt dieser Text wohl?

- aus einem Roman;

- aus einem Buch;

- aus einem Zeitschrift.

Übung 16. Worüber informiert dieser Artikel?

- über die Grundprinzipien der Verfassung;

- über die Staatsgewalt;

- über die Funktionen von Verfasungsorgane.

Übung 17. Suchen Sie im Text die Stelle, wo es sich um folgendes handelt. Übersetzen Sie diese Information.

- um demokratischen Prinzip der Verfassung;

- um die Funktionen des Bundespräsidenten;

- um die Arbeit des Bundestages und des Bundesrates.

Übung 18. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist.

  Falsch Richtig
1. Staatsoberhaupt der BRD ist der Bundespräsident. 2. Er wird von der Bundesregierung gewählt. 3. Der Bundespräsident prüft das verfassungsmässige Zustandekommen von Gesetzen. 4. Der Bundespräsident vertritt die BRD völkerrechtlich. 5. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundesanzlers und die Kontrolle der Regierung. 6. Der Bundestag wird vom Volk auf fünf Jahre gewählt. 7. Der Bundesrat ist die Vertretung der 16 Bundesländer auf der Bundesebene. 8. Den Bundesrat bilden Mitglieder der Landesregierungen oder deren Bevolmächtigten.    

 

Übung 19. Finden Sie in jedem Abschnitt die Wörter und Wortverbindungen, die die Hauptinformation enthalten. Berichten Sie über die Verfassungsogane in Deutschland.


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Дата добавления: 2015-04-18; просмотров: 87; Мы поможем в написании вашей работы!; Нарушение авторских прав





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