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Тексты для чтениядля студентов по специальности «Юриспруденция» и «Психология». Kriminalistik (Ein Grundriß für Studium und Praxis)
1. Der Stellenwert der Kriminalistik in der Wissenschaft ist umstritten. Hierbei geht es insbesondere um das Verhältnis zur Kriminologie und zum Strafrecht. Dies dürfte jedoch lediglich eine akademische Streitfrage sein und keine praktische Bedeutung haben. Versucht man das Problem vor dem Hintergrund unseres gesellschaftlichen Systems zu lösen, so könnte folgender Weg gangbar sein: In demokratischen Gesellschaften werden die Entscheidungen von den Politikern getroffen. Sie bestimmen die Regeln, wie die Bürger des Landes vor Verbrechen und Verbrechern geschützt werden sollen und verabschieden dazu die erforderlichen Gesetze. Welche Gesetze zur Strafrechtspflege erlassen werden müssen, können sie mit Hilfe der Kriminalpolitik ermitteln. Diese Kriminalpolitik wiederum bedient sich der Systeme des Strafrechts, der Kriminologie und der Kriminalistik. Prüfen wir deren Inhalte. 2. Das Strafrecht nennt die Tatbestände, qualifiziert die Schuld, legt das Prozeßverfahren fest und regelt den Strafvollzug. 3. Die Kriminologie beschreibt die Erscheinungsformen der Verbrechen und bietet : Erklärungsansätze für deren Ursachen an. 4. Die Kriminalistik nennt die Methoden der Verbrechensverhütung und Strafverfolgung mit Beweisfindung und Beweisführung. Sie bedient sich der Natur- und Geisteswissenschaften. Um sie im Detail zu verstehen, ist eine weitere Unterteilung in Teildisziplinen notwendig. 5. Die Kriminalstrategie beschreibt das Gesamtkonzept kriminalpolizeilicher Verbrechensverhütung und -Verfolgung und findet ihre praktische Anwendung auf der Ebene der Aufsichtsbehörden. Hier werden zum Beispiel Präventionsprogramme erarbeitet und die dafür erforderlichen Geldmittel zur Verfügung gestellt, oder die Einrichtung von Spezialdienststellen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität oder der Organisierten Kriminalität beschlossen. 6. Die Kriminaltaktik ist das planmäßige und fallorientierte Vorgehen des Kriminaliisten bei Einzelfällen. Es ist das Ergebnis der Überlegungen, wie taktisch vorgegangen werden soll. Hierbei muß es sich nicht nur um einen Einzelfall handeln, sondern es kann auch ein Problem in einer bestimmten Region sein, z.B.: der Diebstahl aus Kraftfahrzeugen in einer Gemeinde. Der Kommissariatleiter legt dabei fest, wie viele Kriminalisten zur Bekämpfung dieser Delikte eingesetzt werden. Aber auch der einzelne Sachbearbeiter überlegt seine taktische Vorgehensweise für den Einzelfall, z.B. die Reihenfolge der Vernehmung von Zeugen, die Festnahme von Gesuchten oder die Durchsuchung der Verdächtigen.
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